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Retroreflektierende Folie

Der Einsatz von reflektierender Folie ist eingeschränkt. Ist Werbung mit reflektierender Folie gewünscht, dann müssen auch die Konturen des Fahrzeuges gekennzeichnet werden. Privatautos mit weniger als neun Sitzplätzen, ohne den Fahrersitz, dürfen keine reflektierende Folie haben. Auch Anhänger mit einem Höchstgewicht von bis zu 0,75t dürfen keine reflektierende Folie besitzen.

Bei Neuanmeldungen von Kraftfahrzeugen, die für eine Personenbeförderung von 9 oder mehr Personen, ohne den Fahrer, vorgesehen sind, besteht die Pflicht, díe Konturen des Fahrzeuges mit reflektierender Folie zu kennzeichnen.

Fahrzeuge für den Güterverkehr bis 7,5t Höchstgewicht dürfen die Konturen kennzeichnen, müssen aber nicht. Konturen von Neufahrzeugen, die ein zulässiges Gesamtgewicht von über 7,5t haben, müssen gekennzeichnet sein.

Anhänger zwischen mehr als 0,75t und 3,5t dürfen gekennzeichnet werden, müssen aber nicht. Bei allen anderen Anhängern darüber müssen die Konturen mit Reflektorfolie gekennzeichnet werden.

Generell müssen aber alle Einsatzfahzeuge der Feuerwehr, der Polizei und alle Rettungswagen mit reflektierender Folie beschriftet sein.

Weiterlesen ...Dieses Einsatzfahrzeug der Feuerwehr aus Arnsberg wurde durch uns mit retroreflektierender Folie beschriftet. Dabei sind neben den behördlichen Bestimmungen auch gestalterische Aspekte zu berücksichtigen.

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